e.E. Zunft zu Gerbern -

Kontakt

Für Ihre Kontaktaufnahme finden Sie nachstehend unsere Anschrift, ein Kontaktformular, das Aufnahmeformular und häufige Fragen. Gerne nehmen wir uns Zeit Ihre Anfrage mit der nötigen Umsicht zeitnah zu beantworten.

Postanschrift:

E. E. Zunft zu Gerbern
Postfach 1404
CH – 4001 Basel

Unser AUfnahmegesuch

Sie haben Interesse Teil unseres zünftigen Lebens zu werden und die Traditionen von Basel aktiv mitzugestalten? Dann sind wir gerne offen für Ihre Kontaktaufnahme. Bitte bedenken Sie, dass folgende Kriterien gem. § 3 des Reglement über die Organisation der E. Zünfte der Stadt Basel (Zunftordnung) zwingend sind:

In eine Zunft kann jede wohlbeleumdete Person aufgenommen werden, die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, das Bürgerrecht der Stadt Basel besitzt, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht und nicht bereits einer andern Zunft, ausgenommen die Akademische Zunft, angehört.

Für die Aufnahme ist zudem erforderlich: zwei Götti aus der Zunft oder ein Götti als (Alt-) Vorgesetzter oder ein Blutsverwandter in auf- oder absteigender Reihenfolge.

Sollten Sie diesbezüglich nicht die genannte Anzahl aufbringen können, aber dennoch das Feuer für die Zunft in dir zu spüren, melden Sie sich bitte ungeniert beim Vorstand.

Das Gesuch übermitteln Sie bitte direkt an den Schreiber. Im Anschluss darauf wird das Gesuch im Vorstand erstmalig besprochen und ein Erstgespräch zwischen Ihnen und den Herren Schreiber und Statthalter vereinbart. Dieses Gespräch dient dem ersten beidseitigen Kennenlernen und der vertieften Gesuchsprüfung. Im Anschluss wird die Aufnahme im Vorstand traktandiert und ein Entscheid betreffend der Aufnahme gefällt. Dieser Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Im Anschluss daran werden weitere Termine und Detailinformationen zu den jeweiligen Zeremonien bekannt gegeben um Ihnen einen möglichst guten Start in unserer Zunft zu ermöglichen.

Sofern Sie Interesse oder Fähigkeiten mitbringen, die sich in folgenden Themen wiederfinden, teilen Sie uns dies bitte direkt im Aufnahmegesuch mit: Pfeifer, Tambour, Interesse am Harst, Sänger/Chormitglied, redaktionelle Fähigkeiten.

Häufige Fragen

Vorab möchten wir uns bedanken für das Interesse an unserer Zunft. Die Kriterien sind einerseits das Basler Bürgerrecht (Basel-Stadt BS) und zwei Göttis aus der Zunft, die Ihr Anliegen unterstützen. Bei Blutsverwandtschaft (z. B. Vater, Grossvater) oder einem (Alt-)Vorgesetzten reicht eine Person.

Die vereinigte Zunftversammlung wählt die Vorgesetzten und daraus ihren Meister. Der Vorstand konstituiert sich direkt im Anschluss an das Bott selbst, sprich die Aufgaben werden nach Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen untereinander abgesprochen. Danach wird dies schriftlich an die Zunft, Bürgergemeinde und andere Zünfte kommuniziert. Eine Amtsperiode ist auf die Dauer von 6 Jahren festgelegt, danach stellt sich der Vorgesetzte zur Wiederwahl oder es erfolgt eine Neuwahl. Alle drei Jahre finden Wahlen für die Hälfte der Vorgesetzten statt, sodass eine Kontinuität gewährleistet werden kann.

Der Zunftpfleger hat eine für die Zunft und insb. für die Zunftbrüder unerlässliche Aufgabe. Er geht auf Haus- oder Heimbesuche für Zunftbrüder, welche nicht am aktuellen Zunft Leben teilhaben können und überbringt ihnen die Geschichten und Aktivitäten aus der Zunft, sodass kein Zunftbruder je wergessen geht.

Wenn du ein konkretes Anliegen hast, darfst du dich gerne an den Vorgesetzten deiner Wahl wenden. Die Kontaktangaben findest du im Kontaktformular, unter der Rubrik Vorgesetzte oder im internen Mitgliederbereich. Dein Anliegen wird selbstvdrständlich vertraulich behandelt.

Das Zunfthaus ist leider nicht mehr im Besitz unserer Zunft. Dieses befand sich gegenüber dem Gerberbrunnen in der Gerbergasse. Aber wir können aktuell mit einer wunderschönen Zunftstube im Löwenzorn aufwarten, wo wir bereits seit vielen Jahren beheimatet sind. Der Löwenzorn ist dementsprechend auch unsere geschätzte Stammbeiz.